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  • AGB German Medicine Net

    § 1 Vertragsgegenstand

    Im Auftrag von Krankenhäusern, Kliniken, Praxen, Apotheken, Ärzt(inn)en u.ä. in Deutschland und anderen Ländern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) vermittelt German Medicine Net sp. z.o.o. sp.k. (nachfolgend “GMN“ genannt) medizinisches Personal (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) zu Vertretungen, Arbeitnehmerüberlassungen, befriste und dauerhafte Festanstellungen, Praxiseinstieg, Praxiskauf etc., außerdem Objekte im Gesundheitswesen (Praxen, Kassensitze, Immobilien u.ä.). Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen GMN und den Auftragnehmern sowie zwischen GMN und den Auftraggebern.

    § 2 Vermittlungsvertrag

    Durch die Beauftragung der GMN durch den Auftraggeber kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB von GMN an. Die Beauftragung erfolgt für den Auftraggeber, wenn nicht vorab ausdrücklich anders vereinbart, ohne wirtschaftliche Verpflichtung. Ein Provisionsanspruch von GMN entsteht erst bei Erfolg, beispielsweise bei Abschluss eines Anstellungs- oder Kaufvertrages. Mit Zusendung der Kontaktdaten von Kandidat(inn)en oder Interessent(inn)en ist i.d.R. die wesentliche Leistung von GMN erbracht. Wenn der Auftraggeber mit diesen Personen (oder Einrichtungen ) eine Arbeitsverhältnis oder eine sonstige vertragliche Beziehung eingeht, sind die vereinbarten Provisionen an GMN fällig. Für die Rechtswirksamkeit genügt eine Mitursächlichkeit.

    § 3 Leistungsgegenstand

    GMN wird von den Auftraggebern – unter Anerkennung dieser AGB – von Fall zu Fall beauftragt, Personal oder Immobilien im Gesundheitswesen zu suchen. Der Auftraggeber teilt GMN im Rahmen der Beauftragung seine Vorstellungen hierzu mit.
    GMN bemüht sich nach Kräften und Möglichkeiten, dem Auftraggeber passende Personen oder Objekte vorzustellen.
    GMN wird sich bemühen, vorab zu prüfen, inwieweit die Kandidat(inn)en oder Objekte den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen, kann dies allerdings nicht in jedem Fall zusichern.
    Dem Auftraggeber obliegt die Auswahl von Objekten und Kandidat(inn)en und die Abklärung von deren Eignung sowie die Verantwortung der Prüfung der Eignung sowie die Einsicht in die Originalurkunden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und mit welchen Kandidaten bzw. Interessenten Verträge durch GMN vorverhandelt werden soll, hat aber auch das Recht, derartige Verträge selbst zu verhandeln.
    Zur Leistung von GMN gehört im Fall von Honorarvertretungen die Erstellung von Abrechnungen, soweit von den Vertragsparteien so vereinbart.
    GMN steht sowohl als Koordinator als auch als Ansprechpartner für den Auftraggeber und den Auftragnehmer zur Verfügung.
    GMN verfügt über ein Netzwerk von Ärzt(inn)en in ganz Europa und in anderen Ländern. Ärzte und Ärztinnen können sich in bei GMN telefonisch, per Fax, per Email oder per Post registrieren und erhalten nach erfolgter Registrierung Stellenangebote und Angebote zu Vertretungen. Jeder registrierte Arzt erkennt mit seiner Registrierung die AGB von GMN an.
    Registrierung und Erstellung der Abrechnung sind für Ärzte/innen kostenfrei. Der Arzt geht gegenüber GMN keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu übernehmen. Jeder registrierte Arzt verpflichtet sich zu Gunsten von GMN zur Wahrung der Bestandsschutzregeln in § 6 dieser AGB. Ein Anspruch des Arztes auf Vermittlung oder eine Mindestanzahl von Angeboten besteht nicht.

    § 4 Honorar- und Anstellungsverträge sowie Kaufverträge

    Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, GMN über die Dauer von Vertretungen, Verlängerung von Vertretungen sowie über die Vereinbarung erneuter Vertretungen umgehend zu informieren. Ebenso verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, bei Vereinbarung von befristeten oder unbefristeten Festanstellungen unverzüglich GMN zu informieren und auf Anfrage die vereinbarten Vertragskonditionen offenzulegen. Ebenso verpflichten sich Auftraggeber bei Vermittlung von Objekten im Gesundheitswesen, GMN über alle durch deren Vermittlung entstehenden Verhandlungen und Verträge auf dem Laufenden zu halten.

    § 5 Vermittlungsprovision

    Für die Vermittlung von Personal oder Objekten zahlt der Auftraggeber an GMN eine vorab vereinbarte Provision. Für eine Vertragsverlängerung oder eine Neuauflage eines Vertrages mit einer durch GMN vermittelten Vertretungskraft wird erneut eine Provision fällig. Der Provisionsanspruch von GMN beim Objektverkauf erstreckt sich auch auf den Kauf oder Verkauf weiterer Objekte, die nicht in der ursprünglichen Beauftragung genannt waren, jedoch aufgrund der Verhandlungen zwischen durch GMN zusammengebrachten Parteien verkauft wurden.
    Die Provision wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fällig und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, d.h. ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 8 % über dem derzeitigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten.
    GMN ist im Einzelfall berechtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungen für jüngere Leistungen von mit noch nicht erfolgten Zahlungen für ältere Leistungen von GMN zu verrechnen.
    Mit der Vermittlungsprovision sind sämtliche Leistungen von GMN abgegolten.

    § 6 Bestandsschutz

    Für den Fall der Personalvermittlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren, den durch GMN vermittelten Personen, deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch GMN zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss oder Umgehung von GMN mit einer Vertretungstätigkeit zu beauftragen oder in eine Festanstellung zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte Arzt eine solche Beauftragung nicht einzugehen.
    Für den Fall der Objektvermittlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von 5 Jahren, mit den durch GMN vermittelten Einrichtungen, deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch GMN zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss oder Umgehung von GMN Verträge einzugehen.
    Bei Verdacht auf Umgehung von GMN ist GMN berechtigt, von beiden Parteien eine Offenlegung der relevanten Buchhaltungsunterlagen und Dokumentationen (Lohnbuchhaltung, Steuererklärung, Dienstpläne u.ä.) für die von einem derartigen Verdacht betroffenen Zeiträume zu verlangen.

    § 7 Gewährleistung

    GMN haftet nicht für etwaige Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit von Personal. Auftraggeber oder Auftragnehmer stellen über eigene Haftpflichtversicherung sicher, dass die Haftungsrisiken im Rahmen der medizinischen Tätigkeit von Vertretern vollumfänglich abgedeckt sind. GMN übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit oder die berufliche Qualifikation von vermitteltem Personal. Ebenso haftet GMN nicht im Falle von irreführenden Angaben jedweder Art, die Käufer oder Verkäufer einander ggfs. im Rahmen einer Objektvermittlung machen.

    § 8 Datenschutz

    Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erklären sich mit der elektronischen Speicherung aller personen-, objekt- und auftragsbezogenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage und der Weitergabe der Daten an die jeweils anderen Vertragspartner – unter Berücksichtigung allfälliger Sperrvermerke – durch GMN einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per Fax, per E-Mail oder per Post widerrufen werden.
    Es ist sichergestellt, dass die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen absolut vertraulich behandelt und nur zweckentsprechend genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sichergestellt ist, dass die Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

    § 9 Verwirkung von Ansprüchen

    Für die Verwirkung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Verdacht auf Betrug verlängern sich die Fristen entsprechend.

    § 10 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel

    Sämtliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    § 11 Geltendes Recht, Gerichtsstand

    Es gilt – falls nicht vertraglich anders vereinbart – das Recht von Polen. Gerichtsstand ist Stettin.

    Zusatz: AGBs für Verkauf und Kauf von Praxen, Immobilien etc.:

    Die Rechtsbeziehung der Auftragnehmer zu ihrem Auftraggeber(n) bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen:

    • 1. Vermittlungsangebote / Vertraulichkeit: Die Angebote und Mitteilungen vom Auftragnehmer sind nur für den Auftraggeber selbst bestimmt. Die Angaben sind vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe von Informationen und Adressen an Dritte ist untersagt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls, die vertraulichen Angaben nur zum Zwecke einer erfolgreichen Vermittlung im Sinne des Auftraggebers zu verwenden.
    • 2. Haftungsausschluss: Die von uns gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen der Verkäufer/Vermieter/Interessenten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben können wir nicht übernehmen. Ebenso wenig können wir zusichern, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft/ vermietet werden. Ein Erfolg der Vermittlung wird vom Auftragnehmer nicht garantiert.
    • 3. Maklercourtage: Die Maklercourtage ist verdient und wird fällig, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Maklercourtage ist auch dann geschuldet, wenn ein anderer als der nachgewiesene beziehungsweise vermittelte Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes oder in seinem Einflussbereich stehendes Objekt zustande kommt.
      Vermittlungsangebote, welche dem Auftraggeber durch bereits erfolgreiche Vorverhandlungen nachweislich bekannt sind, wird dieser zurückweisen und den Auftragnehmer schnellstens darüber informieren. Andernfalls gelten die Angebote als bisher unbekannt und daher anerkannt.
    • 4. Doppelmaklertätigkeit: German Medicine Net ist grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Der Auftraggeber kann auch mit anderen Maklern Vereinbarungen schließen, da es sich hier nicht um einen Alleinvermittlungsauftrag handelt. Er hat jedoch den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Vertrag mit einem Interessenten abgeschlossen wurde, oder wenn aus einem anderen Grund die Suche beendet ist.
    • 5. Kündbarkeit und Rücktritt: Der Vermittlungsvertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalende jederzeit kündbar. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Rücktritte vom Auftrag sind innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung (Eingang beim Beauftragten) möglich.
    • 6. Fälligkeit und Höhe der Rechnungen
      Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft des getätigten Vertragsabschlusses.
    • 7. Datenspeicherung: Um den Auftrag sachgemäß bearbeiten zu können, ist es erforderlich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt dazu sein Einverständnis.
    • 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist, soweit sich nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, die berufliche Niederlassung des Auftraggebers.
    • 9. Im Falle von Honorarvertretungen kann von Fall zu Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber das dem Vertretungsarzt (m/w) geschuldete Honorar nicht direkt an diesen zahlt, sondern zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung über GMN. GMN wird solche Zahlungen treuhänderisch in Empfang nehmen und so rasch wie möglich an die Personen weiterleiten, für die Sie bestimmt sind. In keinem Fall ist aus solchen Situationen, bei denen nur ein Honorar treuhänderisch höchstens ein paar Tage verwaltet und dann vollumfänglich weitergeleitet wird, abzuleiten, dass die betreffenden Personen bei German Medicine Net lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
    • 10. Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.  Aktualisierungsdatum: Szczecin November 2019