AGB German Medicine Net
§ 1 Vertragsgegenstand
Im Auftrag von Krankenhäusern, Kliniken, Praxen, Apotheken, Ärzt(inn)en u.ä. in Deutschland und anderen Ländern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) vermittelt German Medicine Net sp. z.o.o. sp.k. (nachfolgend “GMN“ genannt) medizinisches Personal (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) zu Vertretungen, Arbeitnehmerüberlassungen, befriste und dauerhafte Festanstellungen, Praxiseinstieg, Praxiskauf etc., außerdem Objekte im Gesundheitswesen (Praxen, Kassensitze, Immobilien u.ä.). Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen GMN und den Auftragnehmern sowie zwischen GMN und den Auftraggebern.
§ 2 Vermittlungsvertrag
Durch die Beauftragung der GMN durch den Auftraggeber kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB von GMN an. Die Beauftragung erfolgt für den Auftraggeber, wenn nicht vorab ausdrücklich anders vereinbart, ohne wirtschaftliche Verpflichtung. Ein Provisionsanspruch von GMN entsteht erst bei Erfolg, beispielsweise bei Abschluss eines Anstellungs- oder Kaufvertrages. Mit Zusendung der Kontaktdaten von Kandidat(inn)en oder Interessent(inn)en ist i.d.R. die wesentliche Leistung von GMN erbracht. Wenn der Auftraggeber mit diesen Personen (oder Einrichtungen ) eine Arbeitsverhältnis oder eine sonstige vertragliche Beziehung eingeht, sind die vereinbarten Provisionen an GMN fällig. Für die Rechtswirksamkeit genügt eine Mitursächlichkeit.
§ 3 Leistungsgegenstand
GMN wird von
den Auftraggebern – unter Anerkennung dieser AGB – von Fall zu Fall beauftragt,
Personal oder Immobilien im Gesundheitswesen zu suchen. Der Auftraggeber teilt
GMN im Rahmen der Beauftragung seine Vorstellungen hierzu mit.
GMN bemüht sich nach Kräften und Möglichkeiten, dem Auftraggeber passende
Personen oder Objekte vorzustellen.
GMN wird sich bemühen, vorab zu prüfen, inwieweit die Kandidat(inn)en oder
Objekte den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen, kann dies allerdings
nicht in jedem Fall zusichern.
Dem Auftraggeber obliegt die Auswahl von Objekten und Kandidat(inn)en und die
Abklärung von deren Eignung sowie die Verantwortung der Prüfung der Eignung
sowie die Einsicht in die Originalurkunden. Der Auftraggeber entscheidet, ob
und mit welchen Kandidaten bzw. Interessenten Verträge durch GMN vorverhandelt
werden soll, hat aber auch das Recht, derartige Verträge selbst zu verhandeln.
Zur Leistung von GMN gehört im Fall von Honorarvertretungen die Erstellung von
Abrechnungen, soweit von den Vertragsparteien so vereinbart.
GMN steht sowohl als Koordinator als auch als Ansprechpartner für den
Auftraggeber und den Auftragnehmer zur Verfügung.
GMN verfügt über ein Netzwerk von Ärzt(inn)en in ganz Europa und in anderen
Ländern. Ärzte und Ärztinnen können sich in bei GMN telefonisch, per Fax, per
Email oder per Post registrieren und erhalten nach erfolgter Registrierung Stellenangebote
und Angebote zu Vertretungen. Jeder registrierte Arzt erkennt mit seiner
Registrierung die AGB von GMN an.
Registrierung und Erstellung der Abrechnung sind für Ärzte/innen kostenfrei.
Der Arzt geht gegenüber GMN keine Verpflichtung ein, einen Auftrag zu
übernehmen. Jeder registrierte Arzt verpflichtet sich zu Gunsten von GMN zur
Wahrung der Bestandsschutzregeln in § 6 dieser AGB. Ein Anspruch des Arztes auf
Vermittlung oder eine Mindestanzahl von Angeboten besteht nicht.
§ 4 Honorar- und Anstellungsverträge sowie Kaufverträge
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, GMN über die Dauer von Vertretungen, Verlängerung von Vertretungen sowie über die Vereinbarung erneuter Vertretungen umgehend zu informieren. Ebenso verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, bei Vereinbarung von befristeten oder unbefristeten Festanstellungen unverzüglich GMN zu informieren und auf Anfrage die vereinbarten Vertragskonditionen offenzulegen. Ebenso verpflichten sich Auftraggeber bei Vermittlung von Objekten im Gesundheitswesen, GMN über alle durch deren Vermittlung entstehenden Verhandlungen und Verträge auf dem Laufenden zu halten.
§ 5 Vermittlungsprovision
Für die
Vermittlung von Personal oder Objekten zahlt der Auftraggeber an GMN eine vorab
vereinbarte Provision. Für eine Vertragsverlängerung oder eine Neuauflage eines
Vertrages mit einer durch GMN vermittelten Vertretungskraft wird erneut eine
Provision fällig. Der Provisionsanspruch von GMN beim Objektverkauf erstreckt
sich auch auf den Kauf oder Verkauf weiterer Objekte, die nicht in der
ursprünglichen Beauftragung genannt waren, jedoch aufgrund der Verhandlungen
zwischen durch GMN zusammengebrachten Parteien verkauft wurden.
Die Provision wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Vertrages
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fällig und ist spätestens 14 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, d.h. ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 8
% über dem derzeitigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten.
GMN ist im Einzelfall berechtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungen für jüngere
Leistungen von mit noch nicht erfolgten Zahlungen für ältere Leistungen von GMN
zu verrechnen.
Mit der Vermittlungsprovision sind sämtliche Leistungen von GMN abgegolten.
§ 6 Bestandsschutz
Für den Fall
der Personalvermittlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von 2
Jahren, den durch GMN vermittelten Personen, deren Kontaktdaten dem
Auftraggeber durch GMN zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss
oder Umgehung von GMN mit einer Vertretungstätigkeit zu beauftragen oder in
eine Festanstellung zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich jeder registrierte
Arzt eine solche Beauftragung nicht einzugehen.
Für den Fall der Objektvermittlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich für die
Dauer von 5 Jahren, mit den durch GMN vermittelten Einrichtungen, deren
Kontaktdaten dem Auftraggeber durch GMN zur Verfügung gestellt wurden, nicht
unter Ausschluss oder Umgehung von GMN Verträge einzugehen.
Bei Verdacht auf Umgehung von GMN ist GMN berechtigt, von beiden Parteien eine
Offenlegung der relevanten Buchhaltungsunterlagen und Dokumentationen
(Lohnbuchhaltung, Steuererklärung, Dienstpläne u.ä.) für die von einem
derartigen Verdacht betroffenen Zeiträume zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung
GMN haftet nicht für etwaige Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit von Personal. Auftraggeber oder Auftragnehmer stellen über eigene Haftpflichtversicherung sicher, dass die Haftungsrisiken im Rahmen der medizinischen Tätigkeit von Vertretern vollumfänglich abgedeckt sind. GMN übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit oder die berufliche Qualifikation von vermitteltem Personal. Ebenso haftet GMN nicht im Falle von irreführenden Angaben jedweder Art, die Käufer oder Verkäufer einander ggfs. im Rahmen einer Objektvermittlung machen.
§ 8 Datenschutz
Sowohl
Auftraggeber als auch Auftragnehmer erklären sich mit der elektronischen
Speicherung aller personen-, objekt- und auftragsbezogenen Daten in einer
Datenverarbeitungsanlage und der Weitergabe der Daten an die jeweils anderen
Vertragspartner – unter Berücksichtigung allfälliger Sperrvermerke – durch GMN
einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per Fax, per E-Mail
oder per Post widerrufen werden.
Es ist sichergestellt, dass die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen absolut vertraulich behandelt und nur zweckentsprechend genutzt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sichergestellt ist, dass die
Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
§ 9 Verwirkung von Ansprüchen
Für die Verwirkung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Verdacht auf Betrug verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 10 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
Sämtliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 11 Geltendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt – falls nicht vertraglich anders vereinbart – das Recht von Polen. Gerichtsstand ist Stettin.
Zusatz: AGBs für Verkauf und Kauf von Praxen, Immobilien etc.:
Die Rechtsbeziehung der Auftragnehmer zu ihrem Auftraggeber(n) bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen: